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   VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202   

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VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202 (https://dejure.org/2022,23210)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2022 - 11 CS 22.1202 (https://dejure.org/2022,23210)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2022 - 11 CS 22.1202 (https://dejure.org/2022,23210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV §§ 11 Abs. 7, 46 Abs. 1 S. 1; FeV Nr. 9.2.1 Anlage 4 zur Nr. 9.4, Nr. 9.6
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums (Medizinalcannabis) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums, Einnahme von Medizinalcannabis ohne geklärte Grunderkrankung, Indikation und hinreichend klare Verschreibung, Mitwirkungsobliegenheit des Fahrerlaubnisinhabers

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen regelmäßigen Medizinalcannabiskonsums

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 CS 22.158

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines ärztlichen Attests (Einnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Um über die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens und die insoweit konkret zu klärenden Fragen zu entscheiden, kann die Behörde vom Betroffenen im Vorfeld auch die Beibringung ärztlicher Atteste und Bescheinigungen, etwa zu Anlass und Dauer der Verordnung des Medizinalcannabis, verlangen (BayVGH, B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 13).

    Auf das sog. Arzneimittelprivileg kann sich der Antragsteller schon deshalb nicht berufen, weil die Regelung des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren beschränkt ist und dem Fahrerlaubnisinhaber hinsichtlich der Beurteilung der Fahreignung nicht zugutekommt (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2022 a.a.O. Rn. 13).

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303 f.; Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443 ff.; BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22 m.w.N. aus der Rspr.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2 StVG Rn. 62a ff.).

  • VGH Bayern, 16.01.2020 - 11 CS 19.1535

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303 f.; Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443 ff.; BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22 m.w.N. aus der Rspr.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2 StVG Rn. 62a ff.).

    Kommen andere Maßnahmen in Betracht, die zur Erreichung des Ziels geeignet sind, wie eine Änderung der Lebensweise, physiotherapeutische Behandlungen, eine Psycho- oder Verhaltenstherapie oder die Anwendung nicht den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegender Arzneimittel, ist diesen der Vorrang zu geben (BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 23; Bohnen/Schmidt in BeckOK, Stand 15.6.2022, § 13 BtMG Rn. 25; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl. 2022, § 13 Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Insoweit definieren Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV speziellere Anforderungen für Eignungsmängel, die aus dem Gebrauch psychoaktiver Arzneimittel resultieren (BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - BayVBl 2020, 419 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Zwar trägt die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Entziehungsverfahrens nach dem sog. Günstigkeitsprinzip die materielle Beweislast für das Fehlen der Fahreignung (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 69.18 - BVerwGE 65, 157 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Denn sowohl nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV als nach § 11 Abs. 7 FeV hat die Behörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 25; Schemmer in BeckOK VwVfG, Stand 1.7.2022, § 47 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist, das Medizinalcannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (vgl. Graw/Brenner-Hartmann/Haffner/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303 f.; Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443 ff.; BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 21; B.v. 31.3.2022 - 11 CS 22.158 - juris Rn. 12; B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22 m.w.N. aus der Rspr.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2 StVG Rn. 62a ff.).
  • BVerwG, 06.06.2017 - 8 B 69.16

    Begrenzung der EEG-Umlage; Fristversäumnis bei Einreichung von Antragsunterlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Begründen jedoch Tatsachen, wie hier der regelmäßige Cannabiskonsum, Fahreignungszweifel (Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV), trifft den Fahrerlaubnisinhaber, der sich auf eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis beruft, d.h. auf die in Nr. 9.4, 9.6 der Anlage 4 zur FeV normierte Abweichung von der Grundregel der Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV, aus welcher er eine für sich günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. BVerwG, B.v. 6.6.2017 - 8 B 69.16 - juris Rn. 4), eine Mitwirkungsobliegenheit bei der Aufklärung der nur ihm und seinen Ärzten bekannten Grunderkrankung(en), der Eignung von Medizinalcannabis zur Behandlung dieser Erkrankung(en) und den Gründen, weshalb eine alternative Behandlung medizinisch bei ihm nicht in Betracht kommt.
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 11 CS 19.1565

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts fahreignungsrelevanter

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Kommt er dieser Obliegenheit, die ihn auch schon vor einer Gutachtensanordnung trifft (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 11 CS 19.1565 - juris Rn. 24), nicht hinreichend nach, darf die Behörde davon ausgehen, dass die Voraussetzungen der Nr. 9.4 und 9.6 der Anlage 4 zur FeV und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 BtMG nicht erfüllt sind.
  • VGH Bayern, 18.06.2013 - 11 CS 13.882

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2022 - 11 CS 22.1202
    Zwar trägt die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des Entziehungsverfahrens nach dem sog. Günstigkeitsprinzip die materielle Beweislast für das Fehlen der Fahreignung (vgl. BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 69.18 - BVerwGE 65, 157 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 11 CS 13.882 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 11 CS 18.2400

    Anforderung eine Gutachtens - Umfang der Pflichten des Betroffenen

  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 11 CS 23.78

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei ärztlich verordneter Einnahme von

    Soll eine Dauerbehandlung mit Medizinalcannabis nicht zum Verlust der Fahreignung führen, setzt dies voraus, dass die Einnahme von Cannabis indiziert und ärztlich verordnet ist (Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, 3. Aufl. 2018, S. 303), das medizinische Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen wird, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind, die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt, und nicht zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird (Handlungsempfehlung der Ständigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien [StAB] zur Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation, aktualisierte Fassung vom August 2018, abgedruckt in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, a.a.O., S. 443; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.1.2020 - 11 CS 19.1535 - Blutalkohol 57, 133 = juris Rn. 22; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - BeckRS 2022, 22199 Rn. 25; OVG NW, B.v. 5.7.2019 - 16 B 1544/18 - Blutalkohol 56, 342 = juris Rn. 4 ff.; VGH BW, B.v. 16.1.2023 - 13 S 330/22 - NJW 2023, 861 Rn. 6; OVG Saarl, B.v. 8.11.2021 - 1 B 180/21 - ZfSch 2022, 57 = juris Rn. 14; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 2 StVG Rn. 62a).
  • VGH Bayern, 31.05.2023 - 11 ZB 23.152

    Auflagen zur Fahrerlaubnis (Cannabis-Medikation/jährliche Leistungstestung) -

    Insoweit definieren Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV speziellere Anforderungen für Eignungsmängel, die aus dem Gebrauch psychoaktiver Arzneimittel resultieren (BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 B 18.2482 - BayVBl 2020, 419 Rn. 23; B.v. 22.8.2022 - 11 CS 22.1202 - juris Rn. 25; siehe auch Nr. 3.14.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung).
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